Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Steuerberater übernehmen die Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt wird. Sie kümmern sich um die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses, einschließlich der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und der Verteilung der Vermögenswerte an die Erben.

Ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassverwaltung ist die Erfüllung steuerlicher Pflichten. Steuerberater erstellen die Erbschaftssteuererklärung und sorgen dafür, dass alle steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht erfüllt werden. Sie beraten die Erben auch hinsichtlich steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren.

Darüber hinaus unterstützen Steuerberater bei der Lösung von Konflikten unter den Erben. Sie fungieren als neutrale Vermittler und helfen, Streitigkeiten zu vermeiden oder beizulegen. Durch ihre Expertise tragen sie dazu bei, dass der Nachlassprozess reibungslos und effizient verläuft.

Auch im Vorfeld eines Erbfalles berät Sie Ihr Steuerberater gerne zur Testamentsgestaltung und dazu, wie Sie Ihren letzten Willen zu Lebzeiten regeln können.

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Hier finden Sie die geltenden DStV-Fachberater-Richtlinien sowie nachfolgend eine Übersicht über die im Fachlehrgang für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung zu vermittelnden erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse:


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