Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung

Ein Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.) übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, um sicherzustellen, dass der Nachlass effizient gestaltet wird und zukünftige Konflikte sowie steuerliche Belastungen minimiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Planung und Strukturierung des Nachlasses zu Lebzeiten des Erblassers. Zu den Hauptaufgaben gehören die rechtssichere Formulierung des letzten Willens, die Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie die Beratung zur Testamentsgestaltung.

Nach Eintritt des Erbfalles kümmert sich der Fachberater um die Testamentsvollstreckung, die Verteilung der Vermögenswerte an die Erben und die Abwicklung aller administrativen und rechtlichen Angelegenheiten des Nachlasses. Dazu gehört auch die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung und die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen. Zudem berät er die Erben zur steuerlichen Optimierung, um die Steuerlast zu minimieren. Darüber hinaus unterstützt der Fachberater bei der Lösung von Konflikten unter den Erben und fungiert als neutraler Vermittler, um Streitigkeiten zu vermeiden oder beizulegen. Durch diese Aufgaben trägt der Fachberater dazu bei, dass der Nachlassprozess reibungslos und effizient verläuft und der letzte Wille des Erblassers bestmöglich umgesetzt wird.

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Hier finden Sie die geltenden DStV-Fachberater-Richtlinien sowie nachfolgend eine Übersicht über die im Fachlehrgang für Nachlassgestaltung und und Testamentsvollstreckung zu vermittelnden erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse:


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