Fachberaterkonzept

Das Fachberaterkonzept des DStV konzentriert sich auf den Bereich der mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Es umfasst eine Vielzahl von Fachgebieten wie etwa Unternehmensnachfolge, Controlling und Finanzwirtschaft, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung sowie Restrukturierung und Unternehmensplanung. Diese Spezialisierungen ermöglichen es interessierten Berufsangehörigen, sich in diesen Gebieten praxisgerecht zu echten Experten ausbilden zu lassen und ihren Mandanten zielgerichtet eine noch fundiertere Beratung zu bieten.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung des Fachberaterkonzepts an die aktuellen Anforderungen der Praxis machen diese Qualifikation zu einem echten Erfolgsmodell. So wurde das Angebot zwischenzeitlich um weitere Fachgebiete ergänzt. Große Resonanz erfahren seit 2014 etwa die Spezialisierungen als Fachberater/-in für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) sowie seit 2023 als Fachberater/-in für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.).
Durch eine kontinuierliche Fortbildung ist sichergestellt, dass alle Fachberater/-innen (DStV e.V.) ihr Fachwissen stets auf dem neuesten Stand halten. Die jährlichen Pflichtfortbildungen sowie der Fachberatertag des DStI bieten neben dem kontinuierlichen Wissenstransfer zudem eine gute Möglichkeit für den persönlichen Austausch unter den Berufskolleginnen und -kollegen.

Sowohl in der Ausbildung als auch bei den jährlichen Fortbildungsangeboten haben Onlineformate nicht zuletzt durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie einen deutlichen Schub erhalten. Viele Veranstaltungen werden sowohl in Präsenz als auch online angeboten und lassen sich so leichter in den Kanzleialltag integrieren. Aus diesem Grund sind auch die Fachlehrgänge zunehmend im Format eines Blended-Learning konzipiert. Ein weiterer Fortschritt in der Erfolgsgeschichte des Fachberaterkonzepts.