Die Fachberater-Lehrgänge des Deutschen Steuerberatungsinstituts e.V. zum Thema Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) finden derzeit dreimal jährlich statt. Die Kurse zu folgenden Spezialisierungen werden einmal im Jahr durchgeführt: Gesundheitswesen (DStV e.V.), Gemeinnützigkeit (DStV e.V.). In der Regel alle zwei Jahre sind folgende Lehrgänge im Programm: Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.), Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) und Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.).
Die Fachberater-Lehrgänge zu den Spezialisierungen Mediation (DStV e.V.) sowie Rating (DStV e.V.) werden nicht vom Deutschen Steuerberaterinstitut e.V. angeboten. Weitere Informationen zu möglichen vom DStV akkreditierten Lehrgangsanbietern erfragen Sie bitte unter fachberater@dstv.de.
Der Fachberaterlehrgang für Internationale Rechnungslegung (DStV e.V.) ist derzeit nicht verfügbar.
Die Lehrgänge werden je nach Fachgebiet als reine Online-Lehrgänge oder im Kombinationsformat – mit Präsenz und Onlineanteilen – veranstaltet. Die Präsenztermine finden deutschlandweit statt.
Nein. Unsere Aus- und Fortbildungen sind nicht als Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit nach dem BiZeitG anerkannt.
Die Fachberater-Lehrgänge des DStI e.V. werden entweder als reine Online-Lehrgänge oder als Kombinations-Lehrgänge angeboten. Bei letzterem lernen Sie in einer Mischung aus Präsenz-, Live-Online-Seminaren und je nach Spezialisierung auch aus Selbstlernmaterialien. Die Prüfungen beider Formate werden generell in Präsenz geschrieben.
Nein. Zur Verleihung und Aufrechterhaltung der Fachberaterbezeichnung des DStV, ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lerneinheiten eines Fachberaterlehrganges erforderlich.
Es wird keine besondere Literatur benötigt. Für den Fachberater-Lehrgang und die Prüfungen sind allerdings je nach Themengebiet die gängigen Gesetzestexte, Erlasse und Richtlinien sowie EU-Verordnungen erforderlich. Die für den Lehrgang erforderlichen Unterlagen erhalten Sie zum Download zur Verfügung gestellt, zugelassene Hilfsmittel werden ggf. bekannt gegeben.
Da die Unterlagen der Fachberater-Lehrgänge nur den Teilnehmenden vorbehalten sind, ist Sichtung im Vorfeld nicht möglich. In Einzelfällen stellen wir jedoch einzelne Auszüge bzw. Leseproben der Lehrgangsskripte zur Verfügung.
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Umbenennung der Bezeichnung "Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)"
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Allgemeines Interesse am DStV-Fachberaterkonzept
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Fragen zu DStI-Lehrgängen
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Fragen zur Pflichtfortbildung