Umbenennung der Bezeichnung "Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)"
Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Umbenennung der Bezeichnung "Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) in "Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)". Bleibt etwas unbeantwortet, schreiben Sie uns gerne eine Mail.
Der Vorstand des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) hat beschlossen, die bisherige Bezeichnung „Fachberater/in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“ künftig durch die Bezeichnung „Fachberater/in für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)“ zu ersetzen. Hintergrund dieser Anpassung ist, dass man zukünftig in der Außendarstellung vor allem die besonderen Kompetenzen der Fachberaterinnen und Fachberater im Bereich der Beratung auch vor dem Eintritt des Erbfalls stärker als bisher in den Fokus rücken möchte. Dies wird auch in den folgenden Fachberaterlehrgängen sowie den künftigen Pflichtfortbildungen eine stärkere Berücksichtigung finden. Weitere Informationen zum Hintergrund der Anpassung finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Die Steuerberatung“ (Stbg. 2025, S. 116 ff.).
Es besteht ein Wahlrecht, ob Sie die alte Bezeichnung behalten oder zur neuen Bezeichnung wechseln möchten. Dieses Wahlrecht bedeutet allerdings auch, dass es nicht möglich ist, die Bezeichnungen parallel zu führen.
Durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung für „Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V.)“ erfüllen auch Fachberaterinnen und Fachberater, die die alte Bezeichnung weiterführen, ihre Fortbildungspflichten in vollem Umfang.
Den Nachweis praktischer Erfahrungen können Sie nach wie vor anhand von Fällen aus dem Fachgebiet Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung vornehmen.
Wir werden alle Teilnehmer der DStI-Lehrgänge aus den Jahren vor 2025, die noch keinen Antrag gestellt haben, hierzu anschreiben und ihnen bis zum 30.06.2025 die Möglichkeit geben, eben diesen Antrag auf die Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“ beim DStV zu stellen. Alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden automatisch der neuen Bezeichnung zugeordnet.
Fragen zur Anerkennung
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