Die Pflicht zur Fortbildung besteht nach § 5 der DStV-Fachberaterrichtlinien erstmals ab dem auf die Lehrgangsbeendigung folgenden Jahr. Maßgeblich für das Lehrgangsende ist die jeweils letzte planmäßige Unterrichtseinheit. (Beispiel: Lag das Ende des Lehrgangs im Jahr 2024 so ist erstmals für das Jahr 2025 Fortbildung im Umfang von 10 Zeitstunden nachzuweisen.) Der Nachweis ist dem DStV unaufgefordert bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres vorzulegen. Unterbleibt der Nachweis, hat dies das Erlöschen der Fachberaterbezeichnung zur Folge. Vom Zeitpunkt des Erlöschens an dürfen die Fachberaterbezeichnung und sonstige darauf bezogene Hinweise wie Logos nicht mehr benutzt werden.
Als Pflichtfortbildung sind jährlich zehn Zeitstunden aktueller oder vertiefender Fortbildung auf dem jeweiligen Fachgebiet zu absolvieren und gegenüber dem DStV nachzuweisen. Vergewissern Sie sich bitte VOR Besuch der von Ihnen gewählten Fortbildungsveranstaltung, dass und in welchem Stundenumfang diese vom DStV gem. § 5 DStV-Fachberaterrichtlinien akkreditiert ist, da nur in diesem Fall eine Berücksichtigung als geeigneter Fortbildungsnachweis möglich ist. Da die Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung ausschließlich auf Antrag des Veranstalters beim DStV erfolgen kann, können Sie die entsprechende Auskunft direkt bei Ihrem Veranstalter erfragen. Aus der Teilnahmebescheinigung müssen der Termin, das Thema der Veranstaltung, das Fachgebiet, die Referenten sowie die Angabe, ob es sich um ein Online- oder Präsenzseminar handelt und der Umfang der anerkannten Fortbildungsstunden hervorgehen.
Dann haben Sie die Möglichkeit, einen sog. Antrag auf Wiedereinsetzung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 DStV-Fachberaterrichtlinien zu stellen. Dies kann formlos per E-Mail an fachberater@dstv.de erfolgen. Der Wiedereinsetzungsantrag wird sodann dem Fachberaterausschuss des DStV vorgelegt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet dieser erfahrungsgemäß, dass die fehlenden Fortbildungsstunden zusätzlich zu den Stunden für das kommende Jahr nachgeholt werden dürfen. Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 8 Abs. 2 DStV-Fachberaterrichtlinien kostenpflichtig ist.
Ja. Wichtig ist, dass Sie am Ende des Jahres Ihre 10 Fortbildungsstunden erreicht haben. Folgende Kombinationsmöglichkeiten gibt es bei den Veranstaltungen des DStI e.V.:
- 2 Tage Präsenz á 5 Stunden
- 4 Online-Seminare á 2,5 Stunden
- 2 Online-Seminare á 2,5 Stunden plus 1 Online-Seminar á 5 Stunden
- 1 Tag Präsenz á 5 Stunden plus 2 Online-Seminare á 2,5 Stunden
- 1 Tag Präsenz á 5 Stunden plus 1 Online-Seminar á 5 Stunden
Online-Fortbildung:
Nach der erfolgreichen Buchung einer Online-Fortbildung beim DStI e.V. erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit Informationen zur Veranstaltung per Mail.
Am Tag vor dem Seminar, erhalten Sie per Mail die Unterlagen und Ihren Teilnahmelink.
Ausnahme: Findet das Online-Seminar am Montag statt, erhalten Sie den Link und die Unterlagen bereits am Freitag.
Präsenz-Fortbildung:
Nach der erfolgreichen Buchung einer Präsenz-Fortbildung beim DStI e.V. erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit Informationen zur Veranstaltung per Mail.
Im Nachgang erhalten Sie noch einmal eine Mail mit Informationen zum Hotel und einem Abrufstichwort zur Zimmerbuchung.
Zur Freischaltung Ihres Online-Zugangs erhalten Sie etwa 5 Tage vor der Veranstaltung eine Mail. Hier finden Sie dann Ihre Unterlagen zum Download.
Nein. Sie können Ihre jährliche Pflichtfortbildung bei Anbietern absolvieren, die Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die im Vorfeld nach § 5 DStV-Fachberaterrichtlinien für Ihr Fachgebiet anerkannt worden sind. Beachten Sie zudem, in welchem zeitlichen Umfang die jeweilige Fortbildungsveranstaltung als Pflichtfortbildung für Fachberater/-innen (DStV e.V.) anerkannt ist.
Online-Fortbildung:
Während des Online-Seminars werden Ihnen Kurzumfragen gestellt, auf die Sie antworten müssen. Diese Fragen können themenbezogen oder fachfremd sein. Die Frage und die dazugehörigen Antwortmöglichkeiten werden auf Ihrem Bildschirm eingeblendet. Mit Klick auf eine der Antworten bestätigen Sie uns Ihre Anwesenheit. Nur wenn Sie auf alle Fragen geantwortet aben, dürfen wir Ihnen am Ende des Seminars eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Präsenz-Fortbildung:
Zu Beginn und am Ende jedes Fortbildungstages liegen Unterschriftenlisten bereit, in die Sie sich eintragen und somit Ihre Anwesenheit bestätigen.
Sollten Sie beim Eintritt in den Online-Seminarraum den/die Referenten/Referentin sehen, aber nicht hören können, dann wählen Sie sich bitte noch einmal neu über Ihren Zugangslink ein. Bitte prüfen Sie auch Ihre Technik vor Ort.
Sollte das Problem weiterhin bestehen, erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer: +49 30 246 26 690
Die Pflicht zur Fortbildung besteht nach § 5 der DStV-Fachberaterrichtlinien erstmals ab dem auf die Lehrgangsbeendigung folgenden Jahr. Maßgeblich für das Lehrgangsende ist die jeweils letzte planmäßige Unterrichtseinheit. (Beispiel: Lag das Ende des Lehrgangs im Jahr 2024 so ist erstmals für das Jahr 2025 Fortbildung im Umfang von 10 Zeitstunden nachzuweisen.) Der Nachweis ist dem DStV unaufgefordert bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres vorzulegen. Unterbleibt der Nachweis, hat dies das Erlöschen der Fachberaterbezeichnung zur Folge. Vom Zeitpunkt des Erlöschens an dürfen die Fachberaterbezeichnung und sonstige darauf bezogene Hinweise wie Logos nicht mehr benutzt werden.