Fragen zu DStI-Lehrgängen

Hier beantworten wir Ihnen allgemeine Fragen zu den DStI-Lehrgängen. Bleibt etwas unbeantwortet, schreiben Sie uns gerne eine Mail

Kann ich jeden Fachberaterlehrgang besuchen und mit dem entsprechenden Teilnahmezertifikat die Fachberaterbezeichnung des DStV beantragen?

Nein. Der besuchte Fachberaterlehrgang muss bereits vor seinem Beginn vom DStV akkreditiert worden sein. Hierfür ist ein Antrag auf Lehrgangsakkreditierung bzw. für das Folgejahr ein Antrag auf Folgeakkreditierung vonseiten des Veranstalters erforderlich. Um sicher zu gehen, dass dies der Fall ist, sollten Sie sich beim Veranstalter oder beim DStV direkt informieren.

Können Lehrgangunterlagen erworben werden?

Lehrgangsunterlagen können auch ohne Teilnahme am Lehrgang gegen eine Gebühr erworben werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu per Mail oder Telefon an.

Ich kann an einigen Veranstaltungen nicht teilnehmen. Welche Konsequenzen hat dies?

Können Sie an einzelnen Veranstaltungen nicht teilnehmen, müssen Sie die versäumten Seminarzeiten im nächstfolgenden Lehrgang nachholen. Erst wenn Sie an allen Lehrgangsterminen teilgenommen haben, erhalten Sie das entsprechende Teilnahmezertifikat, das für die Antragstellung beim DStV erforderlich ist. Die versäumten Stunden müssen beim gleichen Lehrgangsanbieter nachgeholt werden.

Ich habe eine der Prüfungen nicht bestanden. Was kann ich nun tun?

Sie beenden den vorgesehenen Lehrgang und holen die nicht bestandene Prüfung im nächstfolgende Lehrgang nach. Die nicht bestandene Prüfung muss beim gleichen Lehrgangsanbieter nachgeholt werden.

Können auch einzelne Lehrgangseinheiten besucht werden?

Es können auch nur einzelne Lehrgangseinheiten gegen eine Gebühr besucht werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu per Mail oder Telefon an. Ausgeschlossen ist es, nur für den einzeln besuchten Lehrgangsteil ein Zertifikat zu erhalten.

Welche technischen Voraussetzungen sind für den Besuch von Online-Seminaren erforderlich?

Um an unseren Online- und Kombinats-Lehrgängen teilnehmen zu können benötigen Sie folgende Technik:
- Laptop/PC/Tablet
- Webbrowser/Internetzugang
- Kamera
- Mikrofon/Kopfhörer
Dass Sie via Kamera an den Online-Veranstaltungen teilnehmen, ist unabdingbar, da es zum einen für Sie eine Sicherheit ist, sich nicht so schnell von anderen Themen in der Kanzlei ablenken zu lassen, zum anderen ist es für Ihre Kollegen und Dozenten schön zu wissen, mit dem sie den Lehrgang verbringen dürfen.
Fragen werden immer über ein Mikrofon gestellt. Das ermöglicht dem direkten Reagieren und auch Nachfragen des Referenten – gleichzeitig ist es eine gute Möglichkeit, um im Plenum in die Diskussion zu kommen.
Fragen im Chat dürfen ausschließlich an die Mitarbeiter vom DStI gestellt werden, zu den Themen Technik und Organisation."

Was passiert, wenn ich bei einem Fachberaterlehrgang während der Präsenzzeiten krank werde oder aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen kann?

Sie können den Fachberaterlehrgang mit Teilnahme an den vorgesehenen Prüfungen abschließen, müssen die versäumten Präsenzzeiten aber in einem der folgenden Lehrgänge nachholen. Erst wenn Sie an allen Lehrgangsinhalten teilgenommen haben, erhalten Sie das entsprechende Teilnahmezertifikat, das für die Antragstellung beim DStV erforderlich ist. Die versäumten Stunden müssen beim gleichen Lehrgangsanbieter nachgeholt werden. Ist die Nachholung beim Lehrgangsanbieter nicht möglich, weil kein Lehrgang angeboten wird, holt der Anbieter eine Entscheidung des DStV ein, wie der theoretische Wissenserwerb nachgewiesen werden kann. Der Fachberaterausschuss entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Was passiert, wenn ich einzelne Prüfungsteile nicht bestehe?

Sie beenden den vorgesehenen Lehrgang und holen die nicht bestandene Prüfung in einem der folgenden Lehrgänge nach. Die nicht bestandene Prüfung muss beim gleichen Lehrgangsanbieter nachgeholt werden.

Werden Förderungen werden akzeptiert? Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Das DStI e.V. akzeptiert eine Vielzahl von Förderungen. Staatliche Weiterbildungsförderung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland, häufig in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU. Ausschlaggebend, ob Ihnen einen Förderung zusteht, ist das Bundesland in dem Sie ansässig sind, Ihr Status als angestellte oder selbstständige Person und die Höhe Ihres Einkommens. Bei Fragen zum Thema Förderung, melden Sie sich gerne bei uns.